Wer sich in einem Unternehmen* anstellen lässt, der sollte sich schon einmal darauf einstellen, dass die Geheimhaltung bestimmter Dinge mit an oberster Stelle steht, was die Wichtigkeit betrifft. Dazu gehören natürlich besonders die Daten, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, egal, ob sie zu Mitarbeitern oder Kunden gehören. In digitaler Form ist die Sicherheit natürlich nie zu hundert Prozent zu gewährleisten, doch gerade alte Dokumente und Akten, über die eine Firma verfügt, sollten stets geheim gehalten werden und unter bestimmten Sicherheitsbedingungen entsorgt werden. Zum Beispiel mit einem Aktenvernichter* Büro. Der Hersteller Rexel Aktenvernichter bietet hier die verschiedensten Modelle* für jeden Bedarf.
Doch es gibt noch eine andere Art der Geheimhaltung, die vielen Unternehmen ganz besonders wichtig ist. Die Rede ist von dem so genannten Betriebsgeheimnis. Daten wie Preise oder gar Bilder eines bestimmten Produkts dürfen die Firma oftmals nicht verlassen, bevor dieses auf dem Markt erhältlich ist, aus Angst, die Konkurrenz könnte davon Wind bekommen und sich sogar die ein oder andere Idee selbst auf die Fahne schreiben. Mitarbeiter sind deshalb dringend dazu angehalten, sich um die Geheimhaltung dieser Details zu bemühen. Jede Firma hat je nach Fall verschiedene Richtlinien. In jedem Fall ist es aber wichtig, sich noch vor Antreten eines Jobs über diese Richtlinien genau zu informieren, denn sonst ist man seinen Job vielleicht schneller wieder los, als man gedacht hätte.
Gerade kürzlich erst hat das Landesarbeitsgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in Mainz beschlossen, dass die Verletzung des Betriebsgeheimnisses, also das mögliche Ausplaudern geheimer Daten an Unbefugte, ein Grund für das Unternehmen ist, um sich rechtmäßig von dem Angestellten zu trennen, der die vereinbarten Richtlinien nicht eingehalten hat. Diese Entscheidung basierte auf einem Fall, in dem ein entlassener Mitarbeiter eines Unternehmens Klage gegen die Entlassung eingereicht hatte, wobei er sich auf den Kündigungsschutz berief. Angeblich wurden in dem besagten Fall vertrauliche Kalkulationsdaten wie Preise und Bilder an Unbefugte weiter gegeben. Und das Gericht gab dem Unternehmen Recht. Schließlich hatte der Angestellte in einem Vertrag mit dem Unternehmen seine Zustimmung gegeben, dass er Stillschweigen zu bewahren habe. Dagegen wurde eindeutig verstoßen. Aus diesem Grund sollte man sich stets mit den Details eines solchen Vertrags vertraut machen und nicht gegen diesen verstoßen.
Datenschutz ist ein äußerst wichtiges Thema, was besonders Firmen beachten müssen! In unserer Firma wird alles, was vernichtet werden kann, geschreddert. Fast jeder unserer Mitarbeiter hat einen Aktenvernichter am Platz stehen. Unser Chef achtet sehr darauf, dass wir nicht zu viel auf Papier ausdrucken und das dann nicht auch noch ewig aufheben. Was weg kann (wir müssen regelmäßig ausmisten), wird geschreddert, egal was. Ich bestelle die Aktenvernichter für unsere Firma. Wir haben fast ausschließlich die Rexel Modelle, da wir mit denen die besten Erfahrungen gemacht haben. Einen günstigen und vor allem zuverlässigen Anbieter (Lieferant) kann ich Ihnen auch empfehlen: die Büromarkt Böttcher AG (http://www.bueromarkt-ag.de/aktenvernichter.html)
Ich halte Datenschutz auch für wichtig, allerdings sollte man nicht dem Trugschluss verfallen, dass nur Daten gefährdet sind, die man ausgedruckt hat. Viel mehr sind doch gerade schlecht geschützt und nicht verschlüsselte Daten in digitaler Form gefährlich.
Neben dem Betriebsgeheimnis müssen Unternehmen, die Daten ihren Kudnen verwalten dafür sorgen, dass diese entsprechend geltender Datenschutzrichtlinien behandelt werden. Das Vernichten dieser Daten mit einem Aktenvenichter gehört hier auch dazu. Im privaten Bereich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er einen Aktenvernichter nutzen möchte.