Zitat von Basicthinking:
„So, nun ist dieses Thema vorerst – aber sicherlich nicht für immer – vom Tisch! Wie die Richter vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Dienstag entschieden haben, ist das berühmt-berüchtigte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form nicht rechtmäßig, da es nicht mit dem Grundgesetz (dem Fernmeldegeheimnis, um genau zu sein) vereinbar ist.“
Das hört man doch gerne :).
(Quelle: basicthinking.de)