Wie auf gulli.com zu lesen ist wurde kürzlich ein Blogger abgemahnt weil er das beliebte PlugIn „Subscribe to Comments“ einsetzte. Durch das fehlende Double-Opt-In Verfahren ist es möglich jede beliebige E-Mail Adresse anzugeben. Dies hat jetzt der Kläger als Spam angesehen und den Blogger Jan Tißler abmahnen lassen.
Ich selber nutze ebenfalls dieses PlugIn, und werde es auch weiterhin behalten, die Funktion ist zu praktisch als das man sie entfernen könnte. Außerdem sehe ich eine solche Abmahnung als Geldmacherei an und nicht als seriöse Handhabe gegen Spam. Zusätzlich trifft es nur „gewerbliche“ Blogs:
Denn habe ich den Fall, dass mein Blog “gewerblich” ist, könnten solche unerwünschten E-Mails als Spam ausgelegt werden. Ob und wann mein Blog gewerblich ist und ob die verschickten Nachrichten Werbung sind – das ist Auslegungssache. Wie man in anderen rechtlichen Zusammenhängen hört, können beispielsweise Google-AdSense-Anzeigen ausreichen, um den Status “gewerblich” zu erreichen. Und schon ein Link in der Mail könnte als werbende Maßnahme angesehen werden. Muss nicht. Kann aber.
(Jan Tißler)
Hierbei ist die Rechtslage jedoch alles andere als klar. Von daher bleibt es jedem selber überlassen das PlugIn weiter zu nutzen oder eben nicht. Richtig gute Alternativen gibt es derzeit nicht.
Wer meint, er würde unrechtmäßige Mails bekommen, kann sich bei mir melden, dann werf ich die E-Mailadresse raus, aber dieses Verfahren ist wirklich lächerlich.
Gibt jetzt ja zum Glück Alternativen!