Anfängliche Hürden für IT-Selbstständige und Webmaster

Ein Internetauftritt ist immer an bestimmte rechtliche Anforderungen und Informationspflichten geknüpft. Insbesondere junge Unternehmen, Selbstständige und StartUps aus der IT-Branche sollten die Bestimmungen ernst nehmen, um kein rechtliches Risiko einzugehen. Zwar sind viele Bereiche Grauzonen, dennoch sollte man sich umfassend über die rechtlichen Aspekte eines Internetauftritts informieren. Das Thema ist äußerst komplex, dieser Artikel soll dabei auf die grundlegenden Aspekte hinweisen.

Wer beispielsweise als selbstständiger IT Spezialist arbeitet und eine oder auch mehrere Seiten im Web betreut, der sollte sich mit allen relevanten Aspekten auskennen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen und Abmahnungen oder Geldbußen von vornherein zu vermeiden. Welche Risiken bestehen also für Seitenbetreiber und welche Auflagen müssen jeweils erfüllt werden?

Vielfältige Impressumspflichten

Zunächst einmal ist es wichtig, dass eine geschäftsmäßige Webseite bestimmte Informationen gemäß dem Telemediengesetz angibt. Folgende Angaben sind dabei verpflichtend:

  • Name und Anschrift des Seitenbetreibers
  • Name von Vertretungsberechtigten
  • Angaben die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen (Email, Telefonnummer)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Register und Registernummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Je nach Branche und genauer Tätigkeit, müssen zusätzliche Angaben in das Impressum mit aufgenommen werden. Dies können zum Beispiel Hinweise auf Skripte sein, welche auf der Website verwendet wurden, Angaben zu zuständigen Aufsichtsbehörden oder auch die Nennung eines Jugendschutz- oder Datenschutzbeauftragten.

Urheberrechte beachten

Ohne die Verwendung von Bildern kann heute keine Internetseite mehr punkten. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, kein urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden. Ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers darf kein Bildmaterial eingestellt werden, im Zweifel drohen hier saftige Strafen. Um dieses Problem zu umgehen sollte man lizenzfreie Bilderportale wie etwa Pixabay nutzen, um hier freie Bilder zu finden oder diese im besten Fall gleich selber machen. Auch bei urheberrechtlich geschützten Texten oder Videos gilt dasselbe.

Besonderheiten für Foren-Betreiber

Um ein Forum zu betreiben müssen weitere rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb eines Forums zur Haftungsfalle für den jeweiligen Betreiber werden. Nach aktueller Rechtsprechung ist der Betreiber eines Forums nämlich bis zu einem gewissen Grad selbst für Einträge von Forum-Nutzern verantwortlich und somit haftbar. Rechtswidrige Äußerungen oder beleidigende Kommentare müssen also unverzüglich gelöscht werden, was mit sich bringt, dass man dieser überhaupt erst einmal entdecken muss. Dies zu gewährleisten ist jedoch, je nach Größe des Forums, äußerst zeitintensiv. Hier sollte man sich umfassend informieren.

Auch Gründer genießen Vorteile – Beispiel Unitymedia Business

Es muss aber nicht immer alles so kompliziert und voller Hürden für den Gründer sein – Selbstständig sein hat manchmal auch seine Vorteile. Zum Beispiel gibt es für Gründer spezielle Internettarife, die insbesondere in der schwierigen Anfangsphase für viel Erleichterung sorgen können. Im Gegensatz zu regulären Internettarifen für Geschäftskunden können diese mit zahlreichen Vorteilen überzeugen. Das Unitymedia Business Gründerpaket beispielsweise ermöglicht einen unkomplizierten Start in die Selbstständigkeit. Die übliche Mindestvertragslaufzeit fällt hier etwa weg, was besonders Gründern zugutekommt, die es wider-erwarten nicht schaffen, sich am Markt zu halten und das Geschäft wieder aufgeben müssen. Weiterhin kann man von zahlreichen finanziellen Vorteilen profitieren. Die konkreten Vorteile im Überblick:

  • Keine feste Vertragslaufzeit, flexible Kündigung möglich
  • schnelle Breitbandverbindung mit 150 MBit/s Downloadgeschwindigkeit und 10 MBit/s Uploadgeschwindigkeit
  • Wegfall von Bereitstellungsgebühr in Höhe von 99,90 Euro
  • 6 Monate Grundgebühr in Höhe von je 34,90€ gespart
  • statische IP-Adresse inklusive
  • ein Jahr kostenlose Nutzung der Buchhaltungssoftware „lexoffice“ im Wert von 178,80 Euro

Dies ergibt einen Gesamtvorteil von über 450 Euro für den jungen Gründer. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Gründung. Weiterhin macht es Sinn, sich frühzeitig nach Fördermöglichkeiten umzusehen. Diverse staatliche Förderprogramme, etwa von der KfW bieten Gründern Orientierung und Starthilfe für die erste Zeit nach der Unternehmensgründung.

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