Deutsche Gerichte nutzen Google und Wikipedia

Wie aktuell im Datenschutz-Blog zu lesen ist, verwenden deutsche Gerichte gerne Google und Co. um Urteile zu fällen oder Standpunkte zu untermauern.

Beispiel:

  • LSG NRW (L 6 SB 161/08) nutzte Google-Maps zur Feststellung einer Entfernung
  • Das Sozialgericht Dortmund (S 22 AS 32/06) hat mittels Google nachgeschlagen, welchen Seitentitel eine Webseite hat und damit auf die Tatsache eines bestimmten Handels geschlossen
  • Das Vg Gelsenkirchen (11 L 3001/02) nutzte Google, um festzustellen, dass ein bestimmter Begriff einmalig genutzt wird
  • Das OLG Köln ( 6 U 17/02) hat mit Google geprüft, dass ein bestimmter Begriff “verwässert” sei (es ging um Markenschutz)

Das sind nur einige Beispiele, mehr im Datenschutz-Blog. Ich finde es durchaus fragwürdig ob man mit Google korrekte Ergebnisse findet, die ein Urteil rechtfertigen oder dessen Herbeiführung unterstützen können. Wenn man sich vor allem als SEO diese Frage stellt kann man damit schon Schabernack treiben. Vor allem wenn man bedenkt wie lange solche Verfahren manchmal dauern können, in der Zeit kann man die Google Ergebnisse schön manipulieren…

3 Kommentare zu „Deutsche Gerichte nutzen Google und Wikipedia

  1. Deutsche Gerichte haben so oder so enorme Schwierigkeiten bei der Rechtsprechung, wenn es um das Internet geht. Daher wundert mich diese Vorgehensweise überhaupt nicht.

  2. Dann weiß man ja wofür das viele Prozessgeld genutzt wird. Man denkt damit hochprofessionelle und rechtlich sichere Antworten zu bekommen, aber bekommt die Ergebnisse einer Google Anfrage.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert