In Frankreich wurde Ende der vergangenen Woche das neue Gestz zur Sperrung des Internets bei Urheberrechtsverstößen verabschiedet. Mit großer Mehrheit nahm das Parlament den Vorschlag an.
Neu hinzugefügt haben die Senatoren dem Entwurf eine Korrektur, wonach den Bestraften zumindest das E-Mailen erlaubt bleiben soll. Dieser Passus steht aber unter der Bedingung, dass es technisch möglich sein muss, andere Internetdienste und vor allem illegale Filesharing-Aktivitäten zu blockieren. Als ob über E-Mails kein Filesharing möglich wäre…
Das Gesetz muss jetzt noch durch das französische Abgeordnetenhaus gebracht werden. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich das dort nichts mehr verändert wird und das Gesetz so in Kraft tretten wird. Das könnte jedoch Probleme mit der EU geben. Laut einer 1. Lesung im EU Parlament darf die Justiz keine Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer ermöglichen, auch nicht bei Urheberrechtsverletzungen.
Meiner Meinung nach ist die proklamierte 3-Strikes Methode eine der Schlechtesten überhaupt. Sie schadet mehr als das sie nutzen würde. Von daher sollte man sich andere Wege überlegen die Urheberrechtsverletzungen einzudämmen.