Gebrauchte Software wird immer beliebter

Der An- und Verkauf von Gebrauchtsoftware liegt sowohl bei Unternehmen als auch bei Behörden immer mehr im Trend. Denn hier lässt sich viel Geld sparen. Worauf beim Kauf gebrauchter Softwarelizenzen zu achten ist, was einen seriösen Händler ausmacht und warum sich Gebrauchtsoftware auch in Zeiten der Cloud lohnt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen kommt immer mehr in Schwung. Im Prinzip unterscheidet er sich nicht vom An- und Verkauf vergleichbarer Gebrauchsgegenstände wie Büchern oder PC-Hardware: Wer einen Gegenstand käuflich erworben hat, darf ihn auch weiterverkaufen. Es gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes. Das bedeutet: Der Hersteller hat nach dem erstmaligen Verkauf einer Lizenz kein Verbreitungsrecht mehr an dieser. Einmal verkauft, kann und soll der Hersteller also keinen direkten Einfluss mehr auf die weiteren Besitzverhältnisse der Lizenz nehmen. Dies hat mittlerweile auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in höchster Instanz bestätigt.

Für den rechtmäßigen Weiterverkauf müssen grundlegend zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens: Die gebrauchte Softwarelizenz ist erstmalig in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mit Zustimmung des Herstellers in Umlauf gebracht worden. Und zweitens: Der Erstkäufer muss ein unbefristetes Nutzungsrecht an der Lizenz halten. Stehen hingegen Lizenzen zum Verkauf, die erstmals in einem anderen Markt veräußert wurden – wie etwa den USA, Australien oder Kanada – ist Vorsicht geboten. Bei einer per Download erworbenen Software* ist die Rechtsprechung des EuGH ebenfalls eindeutig: Wer ein Computerprogramm käuflich erworben hat, ist auch dessen Eigentümer und kann es weiterverkaufen.

Gebrauchte Software entlastet knappe IT-Budgets

Bei mittelständischen und großen Unternehmen* sowie Behörden sind insbesondere gebrauchte Lizenzen von Microsoft wie Office 2019, Adobe und Oracle beliebt. Denn indem sie beim Kauf von Standardsoftware sparen – in der Regel zwischen 20 und 50 Prozent – können sie das Budget in Projekte zur digitalen Transformation ihres Unternehmens stecken. Ein weiterer Vorteil: Auf dem Gebrauchtsoftwaremarkt sind auch ältere Software-Versionen verfügbar, während Hersteller jeweils nur die aktuellste Version anbieten. Denn viele Unternehmen benötigen die neuesten Funktionen der Software gar nicht, sondern können ihren Anwendungsbedarf vollkommen mit einer älteren Version z.B. Microsoft Office* 2019 decken. Diese laufen meist zuverlässiger und lassen sich ohne Kompatibilitätsprobleme in die vorhandene Softwarelandschaft integrieren. Nicht zuletzt lassen sich auch beim Verkauf von überzähligen Softwarelizenzen zusätzliche Erlöse erzielen, die andere IT-Projekte querfinanzieren können.

Seriöse Händler prüfen Gebrauchtsoftware eingehend

Egal ob An- oder Verkauf – Unternehmen sollten auf einen etablierten Händler vertrauen, der über das entsprechende technische, organisatorische und rechtliche Know-how verfügt und in der Lage ist, mit großen Stückzahlen zu handeln. Ein guter Maßstab ist hier der Ruf des Anbieters bei einschlägigen Wirtschaftsprüfern. Vorsicht ist hingegen geboten, wenn Lizenzen etwa zu extrem günstigen Preisen angeboten werden – dass es in dem Fall mit rechten Dingen zugeht, ist mehr als zweifelhaft.

Viele Unternehmen, die auf dem Gebrauchtsoftwaremarkt aktiv werden wollen, fragen sich zudem, ob sie die komplette Lieferkette einsehen sollten. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Vielmehr stellt sich die Frage, ob sie die offengelegten „Nachweise aus Verträgen, Nutzungsbedingungen und technischen Beschreibungen – auch auf ihre Echtheit und Aussagekraft hin prüfen können. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, diese Aufgaben einem versierten Händler zu überlassen. Dieser informiert dann beim Ankauf darüber, zu welcher Nutzung die Lizenz berechtigt – denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Seriöse Händler werden zudem schriftliche Garantien für ihre Ware vorlegen und bieten den Kunden meist auch Versicherungen für Vermögensschäden und Haftungsfreistellungen sowie vorgangsbezogene Testate von Wirtschaftsprüfern.

Gebrauchtsoftware hat gegenüber Cloud-Modellen Vorteile

Auch der Gedanke an eventuelle Regressansprüche von Herstellern lässt einige Unternehmen noch zögern, auf gebrauchte Software wie etwa Office 2019 zurückzugreifen. Diese Angst ist jedoch unbegründet, denn rechtlich gibt es dazu keine Veranlassung. Und auch wenn Hersteller den Handel mit Gebrauchtsoftware noch immer nicht gerne sehen: Die Mehrheit hat den sekundären Markt akzeptiert. Mittlerweile nimmt auch die Cloud einen immer wichtigeren Platz auf der Herstelleragenda ein: Statt klassischer Lizenzen kommen verstärkt Cloud-gestützte Mietmodelle zum Einsatz.

Dass diese Modelle* gebrauchte Lizenzen komplett vom Markt verdrängen, ist jedoch unwahrscheinlich. Neben Datenschutzbedenken spielt hier vor allem auch das Abhängigkeitsverhältnis, in das sich Unternehmen mit Mietmodellen begeben, eine große Rolle. Denn anders als bei einmal gekauften Lizenzen, müssen Unternehmen bei diesen kontinuierlich für ihr Nutzungsrecht an der aktuellen Software zahlen. Bei vorübergehend knappem Budget könnte das schon weitreichende Folgen haben. Wahrscheinlicher ist daher, dass beide Modelle – Gebrauchtsoftware und Cloud – nebeneinander bestehen.

Fazit

Der An- und Verkauf von Gebrauchtsoftware bringt Unternehmen viele Vorteile. So können sie etwa nicht mehr benötigte Lizenzen einfach zu Geld machen oder durch ältere Softwareversionen sicherstellen, dass keine Kompatibilitätsprobleme mit anderen – eventuell älteren – Applikationen auftauchen. Auch rechtlich steht dem nichts im Wege, denn der Handel mit Gebrauchtsoftware ist laut höchstrichterlicher Urteile legal. Zudem begeben sich Unternehmen mit gebrauchten Lizenzen nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis, wie es etwa bei Cloud-Mietmodellen der Fall ist. Empfehlenswert ist es jedoch in jedem Fall, auf einen erfahrenen Händler zu vertrauen, der die Lieferkette prüft und die Seriosität der Lizenzen garantiert.

Bildnachweis: StockSnap / pixabay.com

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